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   VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 3 L 1020/02   

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https://dejure.org/2002,23274
VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 3 L 1020/02 (https://dejure.org/2002,23274)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2002 - 3 L 1020/02 (https://dejure.org/2002,23274)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2002 - 3 L 1020/02 (https://dejure.org/2002,23274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines rumänischen Zahnarztes auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde; Gleichwertigkeit des Ausbildungs- oder Kenntnisstandes eines rumänischen Zahnarztstudiums mit einem Zahnmedizinstudium nach der deutschen Approbationsordnung für Zahnärzte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 3 L 1020/02
    Von der Sache her bemisst sich die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach den Ausbildungsgegenständen und nach der Wirksamkeit der Vermittlung; für die Wirksamkeit der Vermittlung ist die Mindeststudiendauer ein bedeutsames Indiz, wenn auch nicht das einzige (BVerwG NJW 1993, 3005).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 19.95

    Berufsrecht - Zahnärzte, Erteilung der Approbation aufgrund rumänischen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 3 L 1020/02
    Die materielle Gleichwertigkeit ist im Wege eines Vergleichs zu prüfen, der auf objektive Umstände des jeweiligen Ausbildungsganges abstellt; der Ausbildungsstand des Antragstellers, wie er sich auf Grund des konkreten Studienganges ergibt, ist in wertende Relation zu setzen zu dem Studiengang, den die Approbationsordnung vorsieht (vgl. BVerwG NJW 1997, 1650 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 13 A 2563/97

    Erteilung der deutschen Approbation als Zahnarzt; Anerkennung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 3 L 1020/02
    Weitere Bedenken gegen die Gleichwertigkeit der zahnmedizinischen Ausbildung in Rumänien ergeben sich im Übrigen daraus, dass das Studium in Rumänien eher allgemeinmedizinisch ausgerichtet war, und zudem einen nicht unerheblichen Bereich von Fächern mit allgemein-gesellschaftspolitischem Bezug enthielt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Mai 2000 - 13 A 2563/97 Blatt 13 ff. des Urteilsabdrucks).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - 13 B 1111/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 3 L 1020/02
    Zu dem selben Ergebnis führt es, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Regelung über die Erteilung einer Berufserlaubnis aufgefasst wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 13 B 1111/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2007 - 13 A 4204/06

    Erteilung der Approbation als Zahnarzt bei einem abgeschlossenen

    - 3 B 55/80 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 13 B 221/05 - und vom 23. Februar 2000 - 13 B 1111/99 - VG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 1979 - 1 A 190/78 -, InfoAuslR 1980, 315; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 17. September 1986 - V/II E 330/86 -, InfoAuslR 1987, 16; VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. April 2002 - 3 L 1020/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2005 - 13 B 221/05

    Einstweilige Anordnung auf Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden

    - 3 B 55/80 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 13 B 1111/99 - VG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 1979 - 1 A 190/78 -, InfoAuslR 1980, 315; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 17. September 1986 - V/II E 330/86 -, InfoAuslR 1987, 16; VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. April 2002 - 3 L 1020/02 -.
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